Überstunden Rechner: Brutto-Vergütung online berechnen

Unser Überstunden Rechner ermittelt schnell und präzise die Brutto-Vergütung für Ihre geleistete Mehrarbeit. Geben Sie Ihr Gehalt, Ihre regulären Arbeitsstunden sowie die Anzahl der Überstunden und einen eventuellen Zuschlag ein, um Ihren zusätzlichen Lohn zu berechnen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Finanzen.

🔄 Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026

Brutto-Vergütung für Überstunden

💡 Tipps & Hinweise

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf genaue Regelungen zu Überstunden und Zuschlägen.
  • Dokumentieren Sie Ihre Überstunden immer schriftlich und lassen Sie diese vom Vorgesetzten genehmigen.
  • Beachten Sie, dass die Auszahlung von Überstunden Ihre Steuerlast durch die Progression erhöhen kann.

So funktioniert der Überstunden Rechner

Der Überstunden Rechner berechnet Ihre zusätzliche Brutto-Vergütung für geleistete Mehrarbeit. Zuerst wird Ihr individueller Brutto-Stundenlohn ermittelt. Dazu wird Ihr monatliches Bruttogehalt durch die durchschnittliche Anzahl Ihrer monatlichen Arbeitsstunden geteilt. Diese wird aus den vertraglichen Wochenstunden mit dem Faktor 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat) berechnet. Anschließend wird auf diesen Stundenlohn der von Ihnen angegebene prozentuale Zuschlag aufgeschlagen. Der resultierende Stundensatz für Überstunden wird dann mit der Anzahl der geleisteten Überstunden multipliziert. Das Endergebnis ist der Bruttobetrag, der Ihnen für Ihre Überstunden zusteht, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Häufige Fragen

Wie wird der Stundenlohn für die Überstundenberechnung ermittelt?

Der Brutto-Stundenlohn wird berechnet, indem das monatliche Bruttogehalt durch die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden pro Monat geteilt wird. Die Formel lautet: Monatsgehalt / (Wochenstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 repräsentiert die durchschnittliche Anzahl an Wochen in einem Monat.

Ist der berechnete Betrag brutto oder netto?

Das Ergebnis des Rechners ist immer der Bruttobetrag. Von dieser Summe werden noch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Der Nettobetrag, der auf Ihrem Konto ankommt, ist also niedriger.

Müssen Überstunden immer mit einem Zuschlag vergütet werden?

Nein, es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Ein solcher Anspruch muss explizit im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Ist nichts geregelt, wird die Überstunde mit dem normalen Stundenlohn vergütet.

Kann ich mir Überstunden auch als Freizeit auszahlen lassen?

Ja, der sogenannte Freizeitausgleich (oder 'Abbummeln') ist eine häufige Alternative zur Auszahlung. Ob dies möglich ist und in welchem Verhältnis (z.B. 1:1 oder mit Zuschlag), hängt ebenfalls von den Regelungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab.

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