Abfindung Rechner: Höhe der Abfindung online berechnen
Unser Abfindung Rechner ermittelt Ihre mögliche Brutto-Abfindung bei einer Kündigung. Geben Sie Ihr letztes Monatsgehalt, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Faktor ein, um eine schnelle und unverbindliche Einschätzung nach der gängigen Faustformel zu erhalten.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026
Voraussichtliche Brutto-Abfindung
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Der Abfindungsfaktor ist verhandelbar. 0,5 ist eine Faustregel, oft sind auch 1,0 oder mehr möglich.
- ✓Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer rechtlich prüfen, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
- ✓Nutzen Sie die steuerliche 'Fünftelregelung', um die Steuerlast auf die Abfindung deutlich zu mindern.
So funktioniert der Abfindung Rechner
Der Abfindung Rechner berechnet die voraussichtliche Höhe Ihrer Brutto-Abfindung auf Basis einer weit verbreiteten Faustformel. Die Berechnung lautet: Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit × Abfindungsfaktor. Als Standardfaktor wird oft 0,5 verwendet, was der sogenannten Regelabfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) entspricht. Dieser Faktor ist jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben und dient oft nur als Verhandlungsbasis. Je nach Branche, Unternehmensgröße und Verhandlungsgeschick kann der Faktor auch deutlich höher (z.B. 1,0 oder 1,5) oder niedriger ausfallen. Das Ergebnis des Rechners ist daher eine unverbindliche Schätzung und stellt keine Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Abfindungssumme kann abweichen und sollte im Einzelfall, oft mit anwaltlicher Hilfe, verhandelt werden.
Häufige Fragen
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Ausnahmen bestehen jedoch bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet und der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Ansprüche können sich auch aus Tarifverträgen, Sozialplänen oder individuellen Aufhebungsverträgen ergeben.
Wie wird die Abfindung versteuert?
Eine Abfindung ist voll als Einkommen zu versteuern, jedoch ist sie sozialversicherungsfrei. Um die Steuerprogression abzumildern, kommt die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würde man die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt erhalten, was die Steuerlast in der Regel spürbar senkt.
Was ist die Regelabfindung oder Faustformel?
Die Regelabfindung ist eine gängige Faustformel zur Orientierung und lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Sie ist im Kündigungsschutzgesetz als Angebot für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung verankert, aber nicht rechtlich bindend für alle Fälle. In der Praxis dient sie oft als Startpunkt für Verhandlungen.
Hat die Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld?
Eine Abfindung selbst führt nicht zur Kürzung des Arbeitslosengeldes. Wird jedoch durch einen Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann das Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs angeordnet werden. Zudem kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst mitverursacht hat.