Teilzeit Gehalt Rechner: Bruttogehalt berechnen
Unser Teilzeit Gehalt Rechner ermittelt Ihr neues Bruttogehalt, wenn Sie Ihre Arbeitsstunden reduzieren. Geben Sie Ihr bisheriges Vollzeitgehalt sowie die alten und neuen Wochenstunden ein, um eine präzise Schätzung Ihres angepassten Einkommens zu erhalten.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026
Ihr voraussichtliches Teilzeit-Bruttogehalt
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So funktioniert der Teilzeit Gehalt Rechner
Der Teilzeit Gehalt Rechner berechnet Ihr angepasstes Bruttogehalt auf Basis einer einfachen Verhältnisrechnung. Zuerst wird Ihr stündlicher Bruttolohn ermittelt, indem das monatliche Vollzeitgehalt durch die vertraglichen Vollzeit-Wochenstunden geteilt wird. Dieser Stundenlohn wird anschließend mit der neuen, reduzierten Anzahl an Teilzeit-Wochenstunden multipliziert. Das Ergebnis ist eine präzise Schätzung Ihres neuen monatlichen Bruttoeinkommens. Bitte beachten Sie, dass dies eine Brutto-Berechnung ist; Sozialabgaben und Steuern werden davon noch abgezogen.
Häufige Fragen
Wie wird das Teilzeitgehalt genau berechnet?
Das Gehalt wird proportional zur Stundenreduzierung angepasst. Die Formel lautet: (Vollzeitgehalt / Vollzeitstunden) * Teilzeitstunden. So wird Ihr bisheriger Stundenlohn auf die neue Arbeitszeit übertragen.
Bleibt mein Stundenlohn bei Teilzeit gleich?
Ja, bei einer reinen Reduzierung der Arbeitszeit bleibt der Brutto-Stundenlohn in der Regel unverändert. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können jedoch ebenfalls anteilig gekürzt werden, sofern vertraglich nicht anders geregelt.
Handelt es sich bei dem Ergebnis um mein Netto- oder Bruttogehalt?
Der Rechner ermittelt Ihr Bruttogehalt. Von diesem Betrag werden noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Ihr tatsächliches Netto-Einkommen wird also niedriger ausfallen.
Hat die Reduzierung der Stunden Einfluss auf meinen Urlaubsanspruch?
Ja, der Urlaubsanspruch wird in der Regel ebenfalls anteilig an die reduzierten Arbeitstage angepasst. Arbeiten Sie statt an fünf nur noch an drei Tagen pro Woche, reduziert sich auch Ihr Anspruch auf Urlaubstage entsprechend.