Minijob Rechner: Netto-Gehalt schnell berechnen
Der Minijob Rechner bestimmt Ihr Nettoeinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung. Geben Sie einfach Ihr Bruttogehalt ein und wählen Sie, ob Sie in die Rentenversicherung einzahlen. So sehen Sie auf einen Blick, wie viel Ihnen monatlich ausgezahlt wird und können Ihre Finanzen besser planen.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026
Netto-Gehalt pro Monat
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- ✓Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
- ✓Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung: Der Abzug für die Rentenversicherung muss korrekt ausgewiesen sein.
So funktioniert der Minijob Rechner
Der Minijob Rechner berechnet Ihr monatliches Nettoeinkommen auf Basis Ihres Bruttogehalts und Ihrer Entscheidung zur Rentenversicherungspflicht. Die Formel zieht vom Bruttogehalt den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ab. Dieser beträgt 3,6 % des Gehalts. Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Option "Nein"), entfällt dieser Abzug und Ihr Bruttogehalt entspricht dem Nettogehalt. Die vom Arbeitgeber pauschal gezahlten Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die Pauschalsteuer von 2 % beeinflussen Ihr persönliches Netto nicht und werden daher im Rechner nicht von Ihrem Gehalt abgezogen. Das Ergebnis zeigt Ihnen den Betrag, der Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird.
Häufige Fragen
Was ist die aktuelle Minijob-Grenze?
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 538 Euro pro Monat. Diese Grenze ist dynamisch und passt sich an den gesetzlichen Mindestlohn an, sodass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist.
Welche Vorteile hat die Einzahlung in die Rentenversicherung?
Durch die Zahlung des Eigenanteils erwerben Sie volle Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Dies kann Ihre spätere Rente leicht erhöhen, sichert Ihnen den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und ermöglicht den Zugang zu Förderungen wie der Riester-Rente.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer von 2 % an das Finanzamt ab. Damit ist die Lohnsteuer für Sie abgegolten und das Einkommen muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Bin ich als Minijobber krankenversichert?
Der Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, aber dadurch entsteht für Sie kein eigener, vollwertiger Versicherungsschutz. Sie müssen anderweitig versichert sein, zum Beispiel über eine Familienversicherung, eine Haupttätigkeit oder freiwillig gesetzlich bzw. privat.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, Sie können mehrere Minijobs ausüben. Solange der Gesamtverdienst aus allen Minijobs die monatliche Grenze von 538 Euro nicht überschreitet, bleiben alle Jobs versicherungsfrei. Wird die Grenze überschritten, werden alle Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig.