Kinderfreibetrag Rechner 2024: Ihre Steuerersparnis
Der Kinderfreibetrag Rechner für 2024 ermittelt Ihre persönliche Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Geben Sie Ihr Einkommen und die Anzahl der Kinder ein, um zu prüfen, ob der Freibetrag für Sie günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld. So optimieren Sie Ihre Steuerlast als Familie.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026
Jährliche Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag
—
💡 Tipps & Hinweise
- ✓Nutzen Sie das 'zu versteuernde Einkommen' aus Ihrem letzten Steuerbescheid für eine präzise Berechnung.
- ✓Die Günstigerprüfung durch das Finanzamt stellt sicher, dass Sie immer die für Sie beste Option erhalten.
- ✓Der Rechner dient der Orientierung. Die exakte Berechnung erfolgt durch Ihr zuständiges Finanzamt.
So funktioniert der Kinderfreibetrag Rechner
Der Kinderfreibetrag Rechner berechnet Ihre potenzielle Steuerersparnis für das Jahr 2024 und hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob der Kinderfreibetrag vorteilhafter als das Kindergeld ist. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher als das bereits erhaltene Kindergeld (3.000 € pro Kind in 2024), wird der Freibetrag bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt. Der Kinderfreibetrag für 2024 beträgt 9.312 € pro Kind für gemeinsam veranlagte Eltern. Unser Rechner ermittelt die Steuerlast einmal mit und einmal ohne Anrechnung des Freibetrags. Die Differenz beider Beträge ergibt Ihre exakte Steuerersparnis. Vergleichen Sie diesen Wert mit dem jährlichen Kindergeldanspruch, um Ihren finanziellen Vorteil zu erkennen.
Häufige Fragen
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen wird, um ihre Steuerlast zu senken. Er soll sicherstellen, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt. Er wird im Rahmen der Günstigerprüfung vom Finanzamt gegen das Kindergeld aufgerechnet.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2024?
Für das Jahr 2024 beträgt der Kinderfreibetrag 9.312 € pro Kind für gemeinsam veranlagte Eltern. Dieser Betrag setzt sich aus 6.384 € für das sächliche Existenzminimum des Kindes und 2.928 € für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) zusammen. Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – was ist besser?
Diese Frage beantwortet das Finanzamt automatisch mit der Günstigerprüfung. In der Regel lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem höheren Einkommen. Als Faustregel gilt: Für Alleinstehende ab ca. 35.000 € und für Verheiratete ab ca. 70.000 € zu versteuerndem Einkommen ist der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das Kindergeld.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein, Sie müssen den Kinderfreibetrag nicht explizit beantragen. Sie müssen lediglich die 'Anlage Kind' in Ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Anrechnung des Freibetrags für Sie vorteilhafter ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld.