Umsatzsteuer Rechner: Brutto & Netto einfach berechnen
Der Umsatzsteuer Rechner ermittelt sekundenschnell den korrekten Bruttobetrag, Nettobetrag oder die Höhe der Umsatzsteuer. Geben Sie einfach einen Betrag, die Berechnungsbasis und den Steuersatz an, um das Ergebnis zu erhalten. Ideal für Rechnungen und die Buchhaltung.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026
Umsatzsteuerbetrag
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So funktioniert der Umsatzsteuer Rechner
Der Umsatzsteuer Rechner berechnet den Umsatzsteueranteil basierend auf einem Netto- oder Bruttobetrag. Wählen Sie dazu zunächst, ob Ihr Ausgangsbetrag die Steuer bereits enthält (brutto) oder nicht (netto). Geben Sie dann den Betrag und den geltenden Steuersatz (19 % Regel- oder 7 % ermäßigter Satz) ein. Die Berechnung erfolgt nach zwei einfachen Formeln. Um aus einem Nettobetrag die Steuer zu ermitteln, wird multipliziert: Nettobetrag × Steuersatz = Umsatzsteuer. Um aus einem Bruttobetrag die enthaltene Steuer zu extrahieren, wird geteilt: Bruttobetrag - (Bruttobetrag / (1 + Steuersatz)) = Umsatzsteuer. Das Ergebnis hilft Ihnen, korrekte Rechnungen auszustellen und Ihre Buchhaltung präzise zu führen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Der Nettobetrag ist der Preis einer Ware oder Dienstleistung ohne die Umsatzsteuer. Der Bruttobetrag ist der Endpreis, den der Kunde zahlt, da er die Umsatzsteuer bereits enthält. Die Formel lautet: Nettobetrag + Umsatzsteuer = Bruttobetrag.
Wann gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für viele Produkte und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Dazu gehören beispielsweise die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr und kulturelle Dienstleistungen wie Theater- oder Museumsbesuche.
Wer muss in Deutschland Umsatzsteuer ausweisen?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das in Deutschland Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt erbringt, Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Eine Ausnahme bildet die Kleinunternehmerregelung.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird, können diese Regelung nutzen. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus, dürfen im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen.