Fahrtkosten Steuer Rechner: Pendlerpauschale berechnen
Mit unserem Fahrtkosten Steuer Rechner ermitteln Sie schnell Ihre absetzbare Pendlerpauschale. Geben Sie Ihre einfache Wegstrecke und Arbeitstage ein, um Ihre potenzielle Steuerersparnis zu sehen und Ihre Steuererklärung zu optimieren.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026
Voraussichtliche Steuerersparnis pro Jahr
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Nutzen Sie Ihren persönlichen Grenzsteuersatz für eine präzise Berechnung der Steuerersparnis.
- ✓Auch bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die Pauschale für sich ansetzen (Fahrer und Mitfahrer).
- ✓Die Entfernungspauschale gilt auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
So funktioniert der Fahrtkosten Steuer Rechner
Der Fahrtkosten Steuer Rechner berechnet Ihre jährliche Steuerersparnis durch die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt). Diese Pauschale können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Für die Steuerjahre 2022 bis 2026 gilt: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke werden 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent. Der Rechner multipliziert den so ermittelten Tagesbetrag mit Ihren jährlichen Arbeitstagen. Die Gesamtsumme wird dann mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz multipliziert, um die tatsächliche Steuerersparnis zu ermitteln. Dieser Betrag reduziert Ihre zu zahlende Einkommensteuer direkt.
Häufige Fragen
Was ist die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)?
Die Entfernungspauschale ist ein Betrag, den Arbeitnehmer für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte von der Steuer absetzen können. Sie dient der pauschalen Abgeltung von Fahrtkosten, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
Gilt die einfache oder die gesamte Strecke für die Berechnung?
Für die Berechnung der Pendlerpauschale zählt ausschließlich die einfache Wegstrecke. Der Hin- und Rückweg kann also nicht doppelt angesetzt werden. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung.
Welches Verkehrsmittel muss ich nutzen?
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie können sie ansetzen, egal ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit pendeln.
Gibt es einen Höchstbetrag für die Pendlerpauschale?
Ja, die Pauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € pro Jahr begrenzt. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht, wenn Sie mit dem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen PKW fahren oder wenn die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nachweislich höher sind.
Kann ich die Pauschale auch für Tage im Homeoffice geltend machen?
Nein, die Entfernungspauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen Sie tatsächlich Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Für reine Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale.