Kapitalertragsteuer Rechner: Ihre Steuerlast berechnen
Der Kapitalertragsteuer Rechner ermittelt Ihre exakte Steuerlast auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen. Geben Sie Ihre Erträge und Ihren Freistellungsauftrag an, um die Gesamtsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sofort zu sehen.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026
Gesamte Steuerlast
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Verteilen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag clever auf alle Ihre Konten und Depots.
- ✓Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken.
- ✓Bei geringem Einkommen kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung komplett von der Steuer befreien.
So funktioniert der Kapitalertragsteuer Rechner
Der Kapitalertragsteuer Rechner berechnet die gesamte Steuerbelastung auf Ihre Kapitalerträge unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Zunächst wird von Ihren Erträgen der Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag) abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % erhoben. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Abgeltungsteuer. Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird zusätzlich die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) fällig. Die Kirchensteuer mindert die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer leicht, was der Rechner präzise berücksichtigt. Das Ergebnis ist die Summe dieser drei Steuerarten und stellt Ihre finale Steuerlast dar.
Häufige Fragen
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer auf Erträge aus Kapitalvermögen. In Deutschland wird sie meist als pauschale Abgeltungsteuer von 25 % direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag (auch Freistellungsauftrag) beträgt seit 2023 1.000 € für Ledige und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei.
Wie beeinflusst die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer?
Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, werden zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer erhoben. Gleichzeitig ist die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig, was die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungsteuer selbst leicht reduziert.
Muss ich auf Kapitalerträge den Solidaritätszuschlag zahlen?
Ja, der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % wird weiterhin auf die Kapitalertragsteuer erhoben. Die weitgehende Abschaffung des Soli gilt nur für die Lohn- und Einkommensteuer, nicht jedoch für die Abgeltungsteuer.