Kapitalerträge Freibetrag Rechner: Steuern berechnen

Der Kapitalerträge Freibetrag Rechner ermittelt sekundenschnell den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Kapitalgewinne. Geben Sie Ihre Erträge und die Veranlagungsart an, um zu sehen, wie der Sparer-Pauschbetrag Ihre Steuerlast senkt und welcher Betrag tatsächlich versteuert werden muss.

🔄 Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026

Steuerpflichtige Kapitalerträge

So funktioniert der Kapitalerträge Freibetrag Rechner

Der Kapitalerträge Freibetrag Rechner berechnet den Betrag Ihrer Kapitalgewinne, der nach Abzug des gesetzlichen Freibetrags, dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag, steuerpflichtig ist. In Deutschland beträgt dieser Pauschbetrag 1.000 € für Ledige (Einzelveranlagung) und 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare bzw. Lebenspartner. Die Formel zieht den für Ihre Veranlagungsart geltenden Pauschbetrag von Ihren gesamten Kapitalerträgen ab. Liegt das Ergebnis unter null, weil Ihre Erträge geringer als der Freibetrag sind, beträgt der steuerpflichtige Anteil 0 €. Jeder Euro über diesem Freibetrag unterliegt der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Häufige Fragen

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge in Deutschland. Er beträgt seit 2023 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für gemeinsam veranlagte Paare. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalgewinne komplett steuerfrei.

Welche Einkünfte zählen zu den Kapitalerträgen?

Zu den Kapitalerträgen zählen unter anderem Zinsen von Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Erträge aus Fonds sowie realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, ETFs oder Anleihen.

Wie nutze ich den Freibetrag am einfachsten?

Am einfachsten nutzen Sie den Freibetrag, indem Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag einrichten. Sie können den Gesamtbetrag auch auf mehrere Institute aufteilen. Ohne Freistellungsauftrag können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer über die jährliche Steuererklärung zurückholen.

Was passiert, wenn meine Kapitalerträge höher als der Freibetrag sind?

Alle Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, müssen versteuert werden. Darauf wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Kann ich den nicht genutzten Freibetrag ins nächste Jahr übertragen?

Nein, ein nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag verfällt am Ende des Kalenderjahres. Er kann nicht in das Folgejahr übertragen werden.

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