Handwerkerleistungen Steuer Rechner: Ersparnis berechnen

Mit unserem Handwerkerleistungen Steuer Rechner ermitteln Sie schnell Ihre mögliche Steuerersparnis. Nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Geben Sie einfach die relevanten Kosten ein und sehen Sie Ihr Sparpotenzial.

🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026

Ihre mögliche Steuerersparnis

So funktioniert der Handwerkerleistungen Steuer Rechner

Der Handwerkerleistungen Steuer Rechner berechnet Ihre maximale Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG. Sie können 20 % der angefallenen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem Haushalt direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Die Formel lautet: Steuerersparnis = min(Kosten × 20 %, 1.200 €). Das bedeutet, der Rechner nimmt Ihre abzugsfähigen Kosten, multipliziert sie mit 0,20 und vergleicht das Ergebnis mit dem gesetzlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro. Der niedrigere der beiden Werte ist Ihre endgültige Steuerersparnis. Reine Materialkosten sind dabei nicht absetzbar und müssen aus der Gesamtrechnung herausgerechnet werden.

Häufige Fragen

Welche Kosten für Handwerker kann ich von der Steuer absetzen?

Sie können 20 % der Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten absetzen. Reine Materialkosten sind nicht abzugsfähig und müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Wie hoch ist die maximale Steuerersparnis?

Die Steuerermäßigung ist auf maximal 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt begrenzt. Dies entspricht absetzbaren Kosten von 6.000 Euro (6.000 € * 20 % = 1.200 €).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Leistung muss in Ihrem selbstgenutzten Haushalt erbracht werden. Sie benötigen eine offizielle Rechnung und müssen diese per Banküberweisung bezahlt haben; Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Kann ich Handwerkerleistungen für einen Neubau absetzen?

Nein, die Steuerermäßigung gilt nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Haushalten. Leistungen für einen Neubau sind ausgeschlossen.

Wo trage ich die Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?

Die absetzbaren Kosten werden in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' Ihrer Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort gibt es ein separates Feld für Handwerkerleistungen.

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