Betriebsausgaben Rechner: Steuerersparnis berechnen

Unser Betriebsausgaben Rechner ermittelt Ihre potenzielle Steuerersparnis durch absetzbare Geschäftskosten. Geben Sie Ihre typischen Ausgaben und Ihren persönlichen Einkommensteuersatz ein, um zu sehen, wie stark sich Ihre Ausgaben auf die Steuerlast auswirken und wie viel Geld Sie dadurch sparen können.

🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026

Voraussichtliche Steuerersparnis

So funktioniert der Betriebsausgaben Rechner

Der Betriebsausgaben Rechner berechnet Ihre potenzielle Steuerersparnis, die sich aus Ihren abzugsfähigen Geschäftskosten ergibt. Dazu werden zunächst alle von Ihnen eingegebenen Ausgabenkategorien (z. B. Personal, Miete, Wareneinsatz) zu einer Gesamtsumme addiert. Diese Summe der Betriebsausgaben mindert Ihren zu versteuernden Gewinn. Die tatsächliche Steuerersparnis ergibt sich, indem die gesamten Betriebsausgaben mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz multipliziert werden. Das Ergebnis zeigt Ihnen den Betrag, den Sie durch den Abzug Ihrer Ausgaben voraussichtlich weniger an Steuern zahlen müssen.

Häufige Fragen

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb eines Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit verursacht werden. Sie mindern den Gewinn und damit die steuerliche Belastung. Dazu zählen beispielsweise Personalkosten, Miete für Geschäftsräume, Materialeinkauf oder Marketingausgaben.

Können alle Ausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt werden?

Grundsätzlich können alle betrieblich veranlassten Ausgaben abgesetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen und Pauschalen, zum Beispiel bei der privaten Mitnutzung eines Firmenwagens oder bei Bewirtungskosten. Bestimmte private Lebenshaltungskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten?

Betriebsausgaben fallen bei Gewinneinkünften an, also bei Selbstständigen, Gewerbetreibenden und in der Land- und Forstwirtschaft. Werbungskosten hingegen sind Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen bei Überschusseinkünften, wie z.B. bei Arbeitnehmern oder Vermietern.

Muss ich für Betriebsausgaben Belege aufbewahren?

Ja, für alle Betriebsausgaben besteht eine Belegpflicht. Sie müssen die Ausgaben durch Rechnungen, Quittungen oder andere Dokumente nachweisen können. Diese Belege sind in der Regel 10 Jahre lang aufzubewahren, um sie bei einer Betriebsprüfung vorlegen zu können.

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