Altersentlastungsbetrag Rechner 2024: Freibetrag berechnen
Der Altersentlastungsbetrag Rechner ermittelt Ihren steuerlichen Freibetrag, wenn Sie über 64 Jahre alt sind und noch Arbeitslohn oder andere Einkünfte beziehen. Dieser Betrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und senkt Ihre Steuerlast. Geben Sie einfach Ihre Daten ein, um Ihren persönlichen Altersentlastungsbetrag für das aktuelle Steuerjahr zu berechnen.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026
Ihr jährlicher Altersentlastungsbetrag
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Verwechseln Sie den Freibetrag nicht mit dem Versorgungsfreibetrag für Pensionen und Betriebsrenten.
- ✓Der einmal für Sie festgestellte Prozentsatz und Höchstbetrag bleiben lebenslang gleich.
- ✓Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid, ob das Finanzamt den Betrag korrekt berücksichtigt hat.
So funktioniert der Altersentlastungsbetrag Rechner
Der Altersentlastungsbetrag Rechner berechnet den steuerlichen Freibetrag, der Steuerpflichtigen gewährt wird, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Die Berechnungsgrundlage ist die Summe aus dem Bruttoarbeitslohn und sonstigen positiven Einkünften, jedoch ohne Renten und Pensionen (Versorgungsbezüge). Der Freibetrag ergibt sich aus einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz dieser Summe, ist aber durch einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt. Welcher Prozentsatz und Höchstbetrag gilt, hängt vom Jahr ab, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Dieser einmal festgelegte Freibetrag bleibt lebenslang unverändert. Für Geburtsjahrgänge ab 2023 wird die Abschmelzung verlangsamt, bis der Freibetrag für den Jahrgang 2059 entfällt.
Häufige Fragen
Was ist der Altersentlastungsbetrag?
Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag nach § 24a EStG. Er reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte von Personen, die über 64 Jahre alt sind und weiterhin Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit oder anderen Quellen (außer Renten/Pensionen) beziehen.
Wer hat Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag?
Anspruchsberechtigt ist jeder Steuerpflichtige, der vor Beginn des zu veranlagenden Kalenderjahres sein 64. Lebensjahr vollendet hat. Maßgeblich ist also das Alter am 31. Dezember des Vorjahres.
Auf welche Einkünfte wird der Freibetrag angerechnet?
Er wird auf den Bruttoarbeitslohn und die Summe der positiven sonstigen Einkünfte (z.B. aus Vermietung, Kapitalvermögen) angerechnet. Wichtig: Einkünfte aus Versorgungsbezügen (Beamtenpensionen) und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen nicht dazu, da diese gesondert besteuert werden.
Warum ist das Geburtsjahr so entscheidend?
Das Geburtsjahr bestimmt die „Kohorte“. Der Prozentsatz und der Höchstbetrag des Freibetrags werden anhand des Jahres festgeschrieben, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Dieser einmal ermittelte Betrag gilt dann lebenslang in unveränderter Höhe.
Muss ich den Altersentlastungsbetrag beantragen?
Nein, in der Regel nicht. Dem Finanzamt liegt Ihr Geburtsdatum vor. Bei der Erstellung des Steuerbescheids wird der Altersentlastungsbetrag automatisch berücksichtigt, sofern die entsprechenden Einkünfte erklärt werden.