Alterseinkünfte Rechner: Steuer auf Rente berechnen
Mit dem Alterseinkünfte Rechner ermitteln Sie schnell den steuerpflichtigen Teil Ihrer gesetzlichen Rente. Geben Sie Ihre Brutto-Jahresrente und das Jahr des Rentenbeginns ein, um die zu versteuernden Alterseinkünfte präzise zu kalkulieren und Ihre Finanzen im Ruhestand sicher zu planen.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026
Steuerpflichtiger Anteil der Rente
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Ihr einmal festgesetzter Rentenfreibetrag in Euro bleibt lebenslang unverändert.
- ✓Zukünftige Rentenerhöhungen sind immer zu 100 % steuerpflichtig und erhöhen Ihr zu versteuerndes Einkommen.
- ✓Nutzen Sie den Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €) und Sonderausgaben, um Ihre Steuerlast zu senken.
So funktioniert der Alterseinkünfte Rechner
Der Alterseinkünfte Rechner berechnet den exakten Betrag Ihrer Jahresrente, der der Einkommensteuer unterliegt. Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 erfolgt eine 'nachgelagerte Besteuerung'. Das bedeutet, der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und steigt schrittweise an. Unsere Formel berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben, inklusive der Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz. Sie ermittelt den für Ihr Eintrittsjahr geltenden Prozentsatz und wendet diesen auf Ihre Bruttorente an. Der Differenzbetrag ist Ihr persönlicher, lebenslang fester Rentenfreibetrag. Das Ergebnis zeigt Ihnen somit, welche Einkünfte Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
Häufige Fragen
Was bedeutet 'nachgelagerte Besteuerung' der Rente?
Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während des Arbeitslebens steuerlich absetzbar sind. Im Gegenzug muss die ausgezahlte Rente im Alter versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil steigt dabei seit 2005 jährlich an.
Wie wird der Besteuerungsanteil meiner Rente festgelegt?
Der Besteuerungsanteil wird einmalig in dem Jahr festgelegt, in dem Sie erstmals Rente beziehen. Dieser Prozentsatz bleibt für Sie lebenslang gültig. Begann Ihre Rente beispielsweise 2024, liegt der Besteuerungsanteil bei 83 %.
Was ist der Rentenfreibetrag und wie wird er berechnet?
Der Rentenfreibetrag ist der Teil Ihrer Rente, der steuerfrei bleibt. Er wird im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs berechnet (Bruttorente * (100% - Besteuerungsanteil)) und als fester Euro-Betrag für die gesamte Laufzeit Ihrer Rente festgeschrieben.
Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Nein, nicht zwingend. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für Rentner nur, wenn die Summe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag wird regelmäßig angepasst.
Gilt der Rechner auch für Pensionen von Beamten?
Nein, dieser Rechner ist speziell für die Besteuerung der gesetzlichen Rente konzipiert. Für Pensionen von Beamten und andere Versorgungsbezüge gelten abweichende Regelungen, wie zum Beispiel der Versorgungsfreibetrag.