Schenkungsteuer Rechner: Steuer & Freibetrag berechnen
Unser Schenkungsteuer Rechner ermittelt schnell und einfach Ihre voraussichtliche Steuerlast. Geben Sie den Wert des Geschenks und den Verwandtschaftsgrad an, um Ihren Freibetrag und den Steuersatz korrekt zu berechnen und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026
Anfallende Schenkungsteuer
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Nutzen Sie die 10-Jahres-Frist strategisch, um Vermögen schrittweise und steueroptimiert zu übertragen.
- ✓Bei der Schenkung von Immobilien ist der Verkehrswert entscheidend. Lassen Sie diesen von einem Gutachter ermitteln.
- ✓Ziehen Sie bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Kettenschenkungen immer einen Steuerberater hinzu.
So funktioniert der Schenkungsteuer Rechner
Der Schenkungsteuer Rechner berechnet die voraussichtliche Steuerlast auf eine Schenkung unter Berücksichtigung der deutschen Gesetzgebung. Zuerst wird basierend auf dem Verwandtschaftsgrad Ihr persönlicher Freibetrag und die Steuerklasse ermittelt. Ehepartner haben mit 500.000 € den höchsten Freibetrag, Kinder 400.000 €. Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden, weshalb Vorschenkungen in diesem Zeitraum angerechnet werden. Der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Betrag, indem er vom Gesamtwert aller Schenkungen der letzten 10 Jahre den Freibetrag abzieht. Anschließend wird auf diesen Betrag der progressive Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse angewendet. Die bereits für Vorschenkungen gezahlte (bzw. hypothetisch fällige) Steuer wird abgezogen, um die Steuer für die aktuelle Schenkung zu ermitteln.
Häufige Fragen
Was ist die Schenkungsteuer?
Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben wird. Sie soll eine Umgehung der Erbschaftsteuer verhindern und die steuerliche Gleichbehandlung von Schenkungen und Erbschaften sicherstellen.
Welche Freibeträge gibt es bei der Schenkungsteuer?
Die Höhe des persönlichen Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 € und Enkel von 200.000 €. Für die meisten anderen Verwandten und nicht verwandte Personen gilt ein Freibetrag von 20.000 €.
Wie oft kann ich einen Freibetrag nutzen?
Die persönlichen Freibeträge bei der Schenkungsteuer können alle 10 Jahre in voller Höhe neu in Anspruch genommen werden. Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums vom selben Schenker an denselben Empfänger werden zusammengerechnet, um den verbleibenden Freibetrag zu ermitteln.
Welche Steuerklassen gibt es?
Es gibt drei Steuerklassen, die vom Verwandtschaftsverhältnis abhängen. In Steuerklasse I fallen die engsten Verwandten wie Ehepartner, Kinder und Enkel. Steuerklasse II umfasst z.B. Geschwister und Eltern. Alle übrigen Personen, wie Freunde oder nicht verwandte Personen, fallen in Steuerklasse III, die die höchsten Steuersätze hat.
Gibt es auch steuerfreie Schenkungen?
Ja, sogenannte Gelegenheitsgeschenke zu Anlässen wie Geburtstagen, Weihnachten oder Hochzeiten sind steuerfrei, solange sie als üblich gelten. Zudem sind Schenkungen an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit.