Erbschaftsteuer Rechner: Ihre Steuerlast online ermitteln
Unser Erbschaftsteuer Rechner ermittelt schnell und präzise die voraussichtliche Steuerlast auf ein Erbe. Geben Sie den Wert des Nachlasses, Ihren Verwandtschaftsgrad und eventuelle Schenkungen an, um Ihre individuelle Erbschaftsteuer zu berechnen und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026
Voraussichtliche Erbschaftsteuer
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Nutzen Sie Freibeträge alle 10 Jahre durch Schenkungen zu Lebzeiten.
- ✓Ein Testament kann helfen, die Erbfolge steuerlich optimal zu gestalten.
- ✓Bei komplexen Vermögen (z.B. Firmenanteile) ist eine Steuerberatung unerlässlich.
So funktioniert der Erbschaftsteuer Rechner
Der Erbschaftsteuer Rechner berechnet die Steuerlast auf Basis des steuerpflichtigen Erwerbs und der geltenden Steuersätze. Zunächst wird der steuerpflichtige Erwerb ermittelt, indem vom Gesamtwert des Erbes (inklusive relevanter Schenkungen der letzten 10 Jahre) die persönlichen Freibeträge abgezogen werden. Der persönliche Freibetrag hängt direkt vom Verwandtschaftsgrad ab (z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder). Anschließend wird auf diesen Betrag der passende Steuersatz angewendet, der sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I, II oder III) und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs richtet. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt, was bedeutet, dass höhere Erbschaften prozentual stärker besteuert werden. Das Ergebnis ist die zu zahlende Erbschaftsteuer.
Häufige Fragen
Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?
Es gibt drei Steuerklassen. Steuerklasse I umfasst die engsten Verwandten wie Ehepartner, Kinder und Enkel. Steuerklasse II gilt für Geschwister, Nichten/Neffen und Stiefeltern. Alle übrigen Erben, wie Freunde oder nicht verwandte Personen, fallen in die Steuerklasse III mit den höchsten Steuersätzen.
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?
Die Freibeträge sind nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 € und Enkel von 200.000 €. Für entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte (Steuerklasse II und III) gilt ein Freibetrag von 20.000 €.
Werden frühere Schenkungen bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt?
Ja, Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod an den Erben getätigt hat, werden zum Wert des Erbes hinzugerechnet. Dadurch wird verhindert, dass die Erbschaftsteuer durch kurzfristige Schenkungen umgangen wird. Bereits gezahlte Schenkungsteuer kann jedoch angerechnet werden.
Was ist der besondere Versorgungsfreibetrag?
Der Versorgungsfreibetrag ist ein zusätzlicher Freibetrag für den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner (256.000 €) und Kinder (je nach Alter, bis zu 52.000 €). Er soll die Versorgung der engsten Hinterbliebenen sichern und wird zusätzlich zum allgemeinen persönlichen Freibetrag gewährt.
Wie werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer bewertet?
Immobilien werden grundsätzlich mit ihrem Verkehrswert angesetzt. Das selbstgenutzte Familienheim kann unter strengen Auflagen steuerfrei an den Ehepartner oder die Kinder vererbt werden, beispielsweise wenn die Wohnfläche angemessen ist und der Erbe die Immobilie für zehn Jahre selbst bewohnt.