Alleinerziehende Steuer Rechner: Entlastung berechnen

Unser Alleinerziehende Steuer Rechner ermittelt Ihren jährlichen Entlastungsbetrag. Geben Sie einfach die Anzahl Ihrer Kinder und das Steuerjahr an, um sofort Ihre steuerliche Entlastung zu erfahren und Ihre Steuererklärung zu optimieren.

🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026

Jährlicher Entlastungsbetrag

💡 Tipps & Hinweise

  • Beantragen Sie Steuerklasse II, um den Betrag direkt monatlich zu erhalten.
  • Auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung kann ein Anspruch bestehen.
  • Der Betrag wird nicht gekürzt, wenn Sie nur einen Teil des Jahres alleinerziehend waren.

So funktioniert der Alleinerziehende Steuer Rechner

Der Alleinerziehende Steuer Rechner berechnet den Ihnen zustehenden steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG. Dieser Betrag senkt Ihre Steuerlast. Die Berechnung basiert auf einem festen Grundbetrag für das erste Kind und einem zusätzlichen Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind. Für das Steuerjahr ab 2023 beträgt der Grundbetrag 4.260 €. Bis 2022 lag er bei 4.008 €. Für jedes weitere Kind, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, erhöht sich dieser Betrag um jeweils 240 €. Der Rechner summiert den Grundbetrag und die Erhöhungsbeträge für alle weiteren Kinder, um Ihre gesamte jährliche Entlastung zu ermitteln.

Häufige Fragen

Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag ist eine steuerliche Vergünstigung, die die besondere finanzielle Belastung von Alleinerziehenden ausgleichen soll. Er wird von der Summe der Einkünfte abgezogen und mindert so das zu versteuernde Einkommen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch haben alleinstehende Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, es handelt sich um eigene volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Sie können den Entlastungsbetrag entweder durch die Beantragung der Steuerklasse II beim Finanzamt monatlich geltend machen oder ihn nachträglich in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen.

Was passiert, wenn ich im Laufe des Jahres heirate?

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entfällt für das gesamte Kalenderjahr, wenn Sie heiraten. Die Voraussetzungen müssen für den gesamten Veranlagungszeitraum vorgelegen haben. Eine Ausnahme besteht, wenn der Ehepartner verstirbt oder die Trennung im selben Jahr erfolgt.

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