Verzugszinsen Rechner: Zinsen bei Zahlungsverzug berechnen
Der Verzugszinsen Rechner ermittelt die genaue Höhe der Zinsen, die bei einem Zahlungsverzug anfallen. Geben Sie einfach die Hauptforderung, den geltenden Basiszinssatz und die Dauer des Verzugs ein, um die fälligen Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Das Tool unterscheidet dabei korrekt zwischen Verbraucher- und Handelsgeschäften.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026
Gesamte Verzugszinsen
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Den aktuellen Basiszinssatz finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bundesbank.
- ✓Bei B2B-Geschäften können Sie zusätzlich eine gesetzliche Verzugspauschale von 40 € fordern.
- ✓Dokumentieren Sie den Verzugsbeginn (z.B. durch eine Mahnung mit Datum) rechtssicher.
So funktioniert der Verzugszinsen Rechner
Der Verzugszinsen Rechner berechnet die gesetzlichen Zinsen für eine verspätete Zahlung nach der tagesgenauen Zinsmethode. Die Formel lautet: Verzugszinsen = Hauptforderung × (Basiszinssatz + Zinssatzaufschlag) / 100 × (Tage des Verzugs / 365). Der Zinssatzaufschlag ist gesetzlich geregelt. Bei Verbrauchergeschäften (B2C) beträgt er 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Handelsgeschäften (B2B), also wenn kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Aufschlag 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst.
Häufige Fragen
Was ist der aktuelle Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres neu festgelegt und bekannt gegeben. Sie finden den jeweils gültigen Satz auf der offiziellen Webseite der Bundesbank.
Ab wann beginnt der Zahlungsverzug?
Der Verzug tritt in der Regel nach einer Mahnung ein. Bei Rechnungen an Unternehmen tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Wurde ein kalendarisch bestimmter Zahlungstermin vereinbart, beginnt der Verzug am Tag nach diesem Termin.
Was ist der Unterschied zwischen Verbraucher- und Handelsgeschäft?
Ein Verbrauchergeschäft findet zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson (Verbraucher) statt. Ein Handelsgeschäft findet zwischen zwei oder mehr Unternehmern (B2B) statt. Dieser Unterschied ist entscheidend für die Höhe des Zinsaufschlags (5 vs. 9 Prozentpunkte).
Kann ich zusätzlich eine Mahngebühr verlangen?
Ja, neben den Verzugszinsen können Sie Mahngebühren für den entstandenen Aufwand fordern. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) kann zudem eine Verzugspauschale von 40 Euro geltend gemacht werden, die auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch anzurechnen ist.