Steuerklasse 2 Rechner: Nettogehalt für Alleinerziehende
Der Steuerklasse 2 Rechner ermittelt Ihr Nettoeinkommen als alleinerziehende Person. Geben Sie Ihr Bruttogehalt an, um schnell Ihren monatlichen Nettoverdienst zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt alle relevanten Abzüge sowie den wichtigen Alleinerziehendenentlastungsbetrag.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026
Monatliches Nettogehalt
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Beantragen Sie den Wechsel in die Steuerklasse 2 aktiv beim Finanzamt mit dem Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag“.
- ✓Prüfen Sie Ihre monatliche Lohnabrechnung, ob der Alleinerziehendenentlastungsbetrag korrekt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) hinterlegt ist.
- ✓Melden Sie Änderungen Ihrer Lebensumstände (z.B. Heirat, Zusammenzug) umgehend dem Finanzamt, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.
So funktioniert der Steuerklasse 2 Rechner
Der Steuerklasse 2 Rechner berechnet Ihr voraussichtliches monatliches Nettogehalt als alleinerziehende Person. Er berücksichtigt dabei Ihr Bruttogehalt, Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie die anfallende Lohnsteuer. Die Besonderheit der Steuerklasse 2, der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, wird direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dieser Betrag beträgt 4.260 € jährlich für das erste Kind und erhöht sich um 240 € für jedes weitere Kind. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerlast spürbar im Vergleich zur Steuerklasse 1. Der Rechner liefert eine genaue Schätzung Ihres Nettoeinkommens basierend auf den gesetzlichen Vorgaben für das laufende Jahr.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Steuerklasse 2?
Anspruch auf Steuerklasse 2 haben alleinerziehende Arbeitnehmer, in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, für das sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Es darf keine weitere volljährige Person im Haushalt leben, die als Erziehungsberechtigter fungieren könnte, es sei denn, es handelt sich um das eigene volljährige Kind.
Was ist der Alleinerziehendenentlastungsbetrag?
Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen senkt und somit die Steuerlast für Alleinerziehende reduziert. Für das erste Kind beträgt er 4.260 € pro Jahr. Dieser Betrag soll die höheren Kosten für die Haushalts- und Lebensführung von Alleinerziehenden ausgleichen.
Wie ändert sich der Entlastungsbetrag bei mehreren Kindern?
Für das erste Kind erhalten Sie den Grundentlastungsbetrag von 4.260 € jährlich. Für jedes weitere Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, erhöht sich dieser Betrag um jeweils 240 € pro Jahr. Bei zwei Kindern beträgt der gesamte Entlastungsbetrag also 4.500 €.
Kann ich Steuerklasse 2 auch in einer Partnerschaft haben?
Nein, die Steuerklasse 2 ist ausschließlich für Alleinerziehende vorgesehen. Sobald Sie heiraten, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder mit einem neuen Partner zusammenziehen und einen gemeinsamen Haushalt führen, entfällt der Anspruch auf diese Steuerklasse.
Was passiert, wenn mein Kind volljährig wird?
Der Anspruch auf den Alleinerziehendenentlastungsbetrag besteht so lange, wie Sie für das Kind Kindergeld erhalten. Dies ist auch bei volljährigen Kindern möglich, solange sie sich beispielsweise in der Erstausbildung oder im Studium befinden und unter 25 Jahre alt sind.