Freistellungsauftrag Rechner: Freibetrag berechnen
Mit dem Freistellungsauftrag Rechner ermitteln Sie in Sekunden, wie viel Ihres Sparer-Pauschbetrags noch verfügbar ist. Geben Sie Ihre Veranlagungsart und die Summe Ihrer erteilten Aufträge ein, um zu prüfen, ob Sie den maximalen Freibetrag von 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Paare) korrekt ausgeschöpft haben.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026
Verbleibender Sparer-Pauschbetrag
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So funktioniert der Freistellungsauftrag Rechner
Der Freistellungsauftrag Rechner berechnet Ihren noch verfügbaren steuerfreien Betrag für Kapitalerträge. Die Formel lautet: `Maximaler Sparer-Pauschbetrag - Summe erteilter Freistellungsaufträge`. Der maximale Betrag hängt von Ihrer Veranlagungsart ab: Für Singles beträgt er 1.000 € (Einzelveranlagung), für gemeinsam veranlagte Paare 2.000 €. Von diesem Limit zieht der Rechner die Summe aller Freistellungsaufträge ab, die Sie bei Ihren Banken eingereicht haben. Ein positives Ergebnis zeigt den Betrag, den Sie noch freistellen können. Ein negatives Ergebnis bedeutet, dass Sie Ihr Limit überschritten haben und Ihre Aufträge anpassen sollten, um eine korrekte Versteuerung sicherzustellen.
Häufige Fragen
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen. Bis zu dieser Höhe bleiben Ihre Erträge steuerfrei. Sie nutzen ihn, indem Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einrichten.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag seit 2023?
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehe- oder Lebenspartner. Diese Beträge gelten auch für das Jahr 2024.
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag zu hoch ansetze?
Wenn die Summe Ihrer Freistellungsaufträge bei allen Banken den gesetzlichen Höchstbetrag übersteigt, ist dies nicht zulässig. Sie sind verpflichtet, die Aufträge so anzupassen, dass die Summe das Limit nicht überschreitet, ansonsten kann dies zu Rückfragen des Finanzamtes führen.
Kann ich meinen Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja, das ist der übliche Weg. Sie können Ihren gesamten Freibetrag flexibel auf verschiedene Banken und Finanzinstitute aufteilen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Summe aller erteilten Einzelaufträge Ihren persönlichen Höchstbetrag nicht übersteigt.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge ab. Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer aber über die jährliche Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.