Entlastungsbetrag Alleinerziehende Rechner 2024
Mit dem Entlastungsbetrag Alleinerziehende Rechner ermitteln Sie schnell Ihre steuerliche Entlastung. Der Betrag setzt sich aus einem Grundbetrag für das erste Kind und einem Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind zusammen. Geben Sie einfach Ihre Daten ein, um Ihren persönlichen Entlastungsbetrag zu erfahren.
🔄 Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2026
Monatlicher Entlastungsbetrag
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💡 Tipps & Hinweise
- ✓Prüfen Sie, ob Sie in Steuerklasse II sind, um den Betrag monatlich zu erhalten.
- ✓Bei geteiltem Sorgerecht erhält nur der Elternteil den Betrag, bei dem das Kind gemeldet ist.
- ✓Vergessen Sie nicht, Änderungen Ihrer Lebensumstände (z.B. Heirat) dem Finanzamt zu melden.
So funktioniert der Entlastungsbetrag Alleinerziehende Rechner
Der Entlastungsbetrag Alleinerziehende Rechner berechnet die monatliche steuerliche Entlastung gemäß § 24b EStG. Diese Summe mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Berechnung basiert auf einem Grundfreibetrag für das erste Kind und einem Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind. Für die Steuerjahre 2023 und 2024 beträgt der Grundbetrag 4.260 €. Im Jahr 2022 lag er bei 4.008 €. Für jedes weitere Kind kommt unabhängig vom Steuerjahr ein Erhöhungsbetrag von 240 € hinzu. Der Rechner ermittelt den jährlichen Gesamtbetrag und teilt diesen durch zwölf, um Ihre monatliche Entlastung anzuzeigen. Dies ist besonders relevant für die korrekte Lohnsteuerberechnung in Steuerklasse II.
Häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag?
Sie müssen alleinstehend sein und zu Ihrem Haushalt muss mindestens ein Kind gehören, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. In Ihrem Haushalt darf keine weitere volljährige Person leben, es sei denn, es handelt sich um ein eigenes volljähriges Kind mit Kindergeldanspruch.
Wo trage ich den Entlastungsbetrag in der Steuererklärung ein?
Der Entlastungsbetrag wird in der 'Anlage Kind' Ihrer Einkommensteuererklärung beantragt. Wenn Sie bereits in der Steuerklasse II sind, berücksichtigt Ihr Arbeitgeber den Betrag automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug.
Was ist der Unterschied zur Steuerklasse II?
Die Steuerklasse II ist speziell für Alleinerziehende vorgesehen und berücksichtigt den Entlastungsbetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Wenn Sie nicht in Steuerklasse II sind, können Sie den Entlastungsbetrag nachträglich über die Steuererklärung geltend machen.
Was passiert bei Heirat oder Zusammenzug mit einem neuen Partner?
Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag entfallen, sobald Sie heiraten oder eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Der Anspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem das Ereignis stattfindet.
Bekomme ich den doppelten Betrag bei zwei Kindern?
Nein. Sie erhalten den Grundbetrag einmalig für das erste Kind. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich der Gesamtbetrag lediglich um den festen Erhöhungsbetrag von jeweils 240 € pro Jahr.